REACH Konformitätserklärung

REACH Konformitätserklärung

Die STAHLCON GmbH liefert Einbauelemente für technische Anlagen, ist im Sinne von REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und den Änderungen und Ergänzungen bis (EU) 2020/1149 „nachgeschalteter Anwender“ und unterliegt daher grundsätzlich keiner Registrierungspflicht.

Unseren Kunden gegenüber unterliegen wir damit den Informationspflichten nach Art. 33 der REACHVerordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein SVHC Stoff in einer Massenkonzentration von über 0,1 Prozent enthalten ist. Die in unseren Erzeugnissen enthaltenen, möglicherweise registrierungspflichtigen chemischen Stoffe sind ausschließlich durch unsere Vorlieferanten zu registrieren. Sofern wir eine diesbezügliche Information von unseren Lieferanten erhalten, geben wir diese Information unverzüglich an unsere Kunden weiter.

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