RoHS Konformitätserklärung

Hiermit bestätigt die STAHLCON GmbH die Konformität ihrer Produkte entsprechend der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2011 zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sowie der Delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 der Kommission vom 31.03.2015 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU.

Dabei handelt es sich namentlich um folgende Substanzen:

  • Blei (Pb)
  • Quecksilber (HG
  • Cadmium (Cd)
  • Hexavalentes Chrom (Cr+6)
  • Polybromierte Biphenyle (PBB)
  • Polybromierte Diphenylether (PentaBDE, OctaBDE, DecaBDE)
  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Benzylbutylphthalat (BBP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Diisobutylphthalat (DIBP)

Da die von uns hergestellten Produkte i. d. R. in Produktionsanlagen und Verbrennungsmotoren, nicht aber in von den Richtlinien erfassten Elektrogeräten verbaut werden, sind die Stoffverbote für die von uns gelieferten Produkte häufig nicht relevant. Sofern unsere Produkte in Ihrem Anwendungsfall von den Richtlinien betroffen sein sollten, sind wir gerne bereit, die Einhaltung der Stoffverbote für diese Produkte erneut zu prüfen. Darum erklären wir hiermit, dass unsere Produkte RoHS-konform produziert werden.

RoHS Konformitätserklärung (109 Downloads )