AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung dieser Bedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen unter Verzicht des Bestellers auf seine eigenen Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen. Diese gelten uns gegenüber nicht. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Besteller und auch dann, wenn wir uns bei späteren Lieferungen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen berufen.

2. Vertragsinhalt

Für den Inhalt der von uns geschlossenen Verträge sind unsere schriftlichen Angebote oder Auftragsbestätigungen ausschließlich maßgebend. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung im Einzelfall verbindlich.

3. Preisstellung

Unserem stets freibleibenden Angebot und unserer Auftragsbestätigung liegen Preise ab Lieferwerk und/oder ab Lager zugrunde. Die Berechnung kann zu unseren allgemein gültigen, abweichenden Preisen im Zeitpunkt der Lieferung erfolgen. Angegebene Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer, falls etwas anderes nicht ausdrücklich angegeben wird.

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk oder ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.Die Versendung erfolgt in handelsüblicher Verpackung, die wir nach den bei uns allgemein gültigen Sätzen berechnen.Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, im Interesse und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung abzuschließen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem Beförderungsunternehmen bei Ablieferung anzuzeigen.Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Besteller nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadenersatz, wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist und uns ein grobes Verschulden in der Verzögerung trifft.Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, wie höhere Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen oder sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen oder fremden Betrieb berechtigen uns, die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.

5. Zahlung

Zahlungen haben zu den in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung besonders genannten Bedingungen und Fristen zu erfolgen. Wurden besondere Bedingungen und Fristen nicht genannt, so werden alle Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.Zahlungen sind nur unmittelbar an uns zu leisten und gelten mit Kasseneingang oder mit Gutschrift auf einem unserer Konten als erfolgt. Sie werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Firmenangehörige sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vollmacht zum Zahlungsempfang berechtigt.Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber und unter Berechnung der üblichen Spesen und gilt nicht als Barzahlung.Wird eine bewilligte Zahlungsfrist nicht beachtet, so sind wir ohne Mahnung zur Berechnung von Verzugszinsen nach dem Sollzinssatz unserer Hausbank und zum Rücktritt ohne Nachfristsetzung berechtigt. Gerät der Besteller mit der Bezahlung einer Lieferung in Verzug, so werden auch unsere Forderungen aus allen Lieferungen sofort fällig, soweit der Besteller Kaufmann ist.c) Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegen Zahlungspflichten ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wird von uns nicht bestritten oder wurde rechtskräftig festgestellt.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware geht erst nach Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller in dessen Eigentum über. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Ware darf an Dritte nicht verpfändet, verliehen oder zur Sicherheit übereignet werden.

b) Der Besteller tritt uns seine Forderungen aus Weiterverkauf oder -Vermietung der Ware, wozu er stets widerruflich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt ist, zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Der Besteller bleibt stets widerruflich zur Einziehung der Forderungen berechtigt, er wird den Erlös zur Tilgung unserer Forderungen verwenden. Auf unser Verlangen wird uns
der Besteller die Drittschuldner benennen und diesen die Abtretung anzeigen. Übersteigen die uns gewährten Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Aufforderung zu teilweiser Freigabe von Sicherungsrechten bereit.

Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte gegen unsere Vorbehaltswaren oder Sicherungsforderungen hat der Besteller den Vollstreckungsbeamten über unsere Rechte aufzuklären und uns unverzüglich Nachricht zu geben. Alle unsere Interventionskosten trägt der Besteller.Bei Zahlungsverzug oder einem sonstigen vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, durch das die Begleichung unserer Forderungen gefährdet wird, können wir die Herausgabe unserer Vorbehaltswaren verlangen oder diese aus den Geschäftsräumen des Bestellers, zu denen uns jederzeit der Zutritt gestattet ist, entfernen und in eigenen Besitz nehmen. Die Ausübung des Herausgaberechts erfolgt nur zur Sicherung und gilt vorbehaltlich ab-weichender, zwingender Gesetzesvorschriften nicht als Rücktritt vom Vertrag.Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Bestellers sind unsere Vorbehaltswaren sowie die uns abgetretenen Forderungen auszusondern und in einer genauen Aufstellung anzuzeigen.Ein Konkurs- oder Vergleichsverwalter ist an die Bestimmungen unter dieser Ziffer gebunden.

7. Gewährleistung

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Vollzähligkeit und Beschaffenheitsfehler zu überprüfen, Beanstandungen wegen Mengen- oder Beschaffenheitsfehlern müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden und uns spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Lieferung und bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung zugegangen sein.Bei Beschaffenheitsfehlern hat der Besteller unter Ausschluss von Wandlung und Minderung ein Recht auf Nachbesserung oder auf kostenfreie Ersatzlieferung. Die Pflicht zur Mängelbeseitigung entfällt ganz, wenn uns der Besteller nicht die dazu erforderliche angemessene Zeit und Gelegenheit einräumt. Nur wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zu einer Behebung des Mangels führen, ist der Besteller zur Wandlung und Minderung berechtigt.Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch von uns gelieferte Gegenstände verursacht werden. Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten gilt dieser Haftungsausschluss mit der Maßgabe, dass Schadenersatzansprüche auf das Zweifache des Kaufpreises beschränkt werden.

8. Urheberschutz

Entwürfe, Zeichnungen, usw., die von unserer Seite ausgearbeitet und vorgelegt werden, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

9. Leistungsvorbehalt

Wird nachträglich vor der endgültigen Abwicklung des Auftrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, so können wir die Zahlungsbedingungen einseitig ändern, insbesondere alle Forderungen sofort fällig stellen, Sicherheit verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Sind wir aus diesem oder anderen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Rücknahme unserer Waren genötigt, so können wir für den Gebrauch oder die Wertminderung eine angemessene Vergütung berechnen, die sich, soweit feststellbar, nach dem üblichen Mietpreis richten kann.

10. Datenschutz

Wir unterrichten den Besteller darüber, dass mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder mit Abschluss eines Vertrages die Daten des Bestellers in unsere EDV-Kundenkartei aufgenommen werden.

11. Weitergabe Personenbezogener Daten

Die STAHLCON GmbH gibt Ihre für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten nur in dem Umfang an Dritte weiter, wie es zur Auftrags- und Bestellabwicklung erforderlich ist (z.B. zur Anlieferung durch Paketdienste oder Speditionen), oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Liefervertrag ist Steinenbronn. Alle sich aus dem Lieferverhältnis ergebenden Streitigkeiten, insbesondere auch solche aus Wechsel oder Scheck, sind im ausschließlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu entscheiden.

13. Übertragbarkeit

Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung sind Vertragsrechte und -pflichten auf Dritte nicht übertragbar.

14. Teilunwirksamkeit

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

15. Änderung dieser Bestimmungen

Der Besteller kann sich auf eine Vereinbarung, mit der diese Bedingungen abgeändert werden, nur dann berufen, wenn diese Vereinbarung von uns schriftlich bestätigt wurde.

 

Steinenbronn, den 11.10.2016